Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Nutzung der Seite edagobert.at aufmerksam durch.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Transaktionen dieser Seite gültig und sind insbesondere auf jedes aus oder im Zusammenhang mit dieser Seite begründete (Nutzungs-)Vertragsverhältnis mit edagobert anzuwenden.

easystaff Personaldienstleistungen GmbH
Heiligenstädter Lände 11/11A
1190 Wien
FN 215589v
ATU 5323200

in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet als „edagobert“:

I. Allgemeine Bedingungen

§ 1 Ankündigungsplattform
Die edagobert - Website ist eine virtuelle Ankündigungsplattform, auf der angemeldete Mitglieder Leistungen, insbesondere Werkleistungen, und Produkte ausschreiben können, soweit diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Eine Verpflichtung zur Überprüfung durch edagobert besteht ebenso wenig wie eine Haftung seitens edagobert hierfür. Bei Kenntnis von Gesetzesverstößen behält sich edagobert vor, die zuständigen Behörden unaufgefordert zu informieren. edagobert selbst ist Ankünder der ausgeschriebenen Leistungen oder Produkte und wird nie Partner von Verträgen über diese Leistungen oder Produkte, die sohin stets nur zwischen den Mitgliedern abgeschlossen werden.

§ 2 Anmeldung der Vertragspartner

  1. Private oder gewerbliche Auftraggeber und Auftragnehmer melden sich zunächst als Mitglied bei edagobert an und erhalten ein nicht übertragbares Mitgliedskonto. Mit der Anmeldung erfolgt die Zustimmung zu den und die Unterwerfung unter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung kommt zwischen edagobert und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der Website zustande. Anmeldungen werden nur von volljährigen, natürlichen Personen oder juristischen Personen des in- und ausländischen Rechts angenommen. Der Nachweis über eine entsprechende Registereintragung kann von edagobert sowohl bei natürlichen als auch bei juristischen Personen gefordert werden. Anzugeben sind die vollständigen Namensbezeichnungen, eine postalische Anschrift, eine Telefonnummer sowie eine gültige E-Mail-Adresse. Die E-Mail-Adresse als Name reicht nicht aus.
  2. Auftragnehmer sind zur Annahme entsprechender Aufträge und zur Abgabe entsprechender Gebote nur dann berechtigt, wenn sämtliche hierfür erforderlichen (öffentlich-rechtlichen) Genehmigungen, insbesondere eine für den entsprechenden Bereich ausgestellte Gewerbeanmeldung vorliegen und diese Gewerbeanmeldung auf Verlangen von edagobert per Telefax zur Verfügung gestellt wird. edagobert überprüft stichprobenartig die Gewerbeberechtigung, ohne hierzu eine Verpflichtung oder Haftung zu übernehmen.
  3. Mitglieder, die ihren Gewerbeschein an edagobert schicken und damit ihre unternehmerische und fachliche Qualifikation nachweisen, werden als „geprüfte Mitglieder“ mit einem speziellen Zeichen geführt.
  4. Bei der Anmeldung wählen Auftragnehmer und Auftraggeber einen noch nicht vergebenen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail-Adresse, einer Internet-Adresse oder einem geschützten Firmen- oder Markennamen, -zeichen oder Ähnlichem bestehen, sofern zur Führung eines solchen Namens, Zeichens, etc. keine Berechtigung besteht. edagobert behält sich vor, im Zweifelsfall den Nachweis der Berechtigung der Führung eines bestimmten Namens, Zeichens, etc. zu verlangen, ohne hierzu eine Verpflichtung oder Haftung zu übernehmen.
  5. edagobert behält sich vor, Mitglieder bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder nach vorheriger Abmahnung oder - im Falle eklatanter Verstöße - auch ohne Abmahnung von der Teilnahme auszuschließen. edagobert verpflichtet sich,  Passwörter und sonstige Daten nur an hierzu berechtigte Dritte, wie insbesondere dem Schutzverband und der Wirtschaftskammer zur Kontrolle der Gewerbeberechtigungen, herauszugeben.

§ 3 Grundlagen des Nutzungsvertrages
edagobert ist lediglich verpflichtet, die Website zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, soweit eine Datenprüfung, Bewertung und die Zahlungsmoral es für unbedenklich erscheinen lassen. Zeitweilige Funktionseinschränkungen berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche gegenüber edagobert, insbesondere nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie zur Minderung oder Nachbesserung oder Erstattung von Gebühren und sonstigen Auslagen. Dies gilt auch für die zeitweise Einschränkung der Serververfügbarkeit aufgrund notwendiger oder nützlicher Wartungsarbeiten oder im Falle eines von edagobert nicht zumindest krass fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeten Stromausfalls, Netzausfalls oder höherer Gewalt.

§ 4 Gebühren
Die Gebühren sind der Gebühreninformation auf der Startseite www.edagobert.at zu entnehmen.
Die Vertragsabschlussgebühr fällt beim Auftragnehmer an, sobald er als Vertragspartner vom Auftraggeber ausgewählt wird, womit der Vertrag als abgeschlossen gilt. Die Gebühr muss von vornherein mit einkalkuliert werden.
Das Einstellen von Aufträgen ist für das Mitglied kostenlos. Zusatzoptionen zur Erhöhung der Aufmerksamkeit (z.B. „Titel fett“ oder die Listung in „Top Ausschreibung“) sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren sind der aktuellen Gebühreninformation, die über die Startseite abrufbar ist, zu entnehmen.
Die Gebühren werden per Rechnung geltend gemacht. Die Rechnung wird elektronisch zum Selbstausdruck übermittelt und ist der Rechnungsbetrag binnen 5 Tagen einlangend auf das angegebene Konto zu überweisen. Allfällige Überweisungsgebühren trägt der Überweiser. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Zinsen p.a. sowie die Tragung der Kosten für Mahnung und Inkasso, insbesondere der Kosten eines Inkassobüros sowie eines anwaltlichen Einschreitens, als vereinbart.
Für etwaige Aufwendungen des Mitglieds übernimmt edagobert keine Haftung.

§ 5 Sperrung, Widerruf, Kündigung
Bei Verletzung gesetzlicher Vorschriften, der Rechte Dritter, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei konkretem Verdacht des Versuches strafbarer Handlungen behält sich edagobert vor, Mitglieder vorläufig oder endgültig zu sperren. Eine endgültige Sperre erfolgt insbesondere im Falle wiederholter negativer Bewertungen, bei Verwendung falscher oder unvollständiger Adressen, im Falle unzulässiger Übertragung eines Mitgliedskontos oder bei Missbrauch entsprechender Leistungen, weiters bei Missbrauch der Funktion „Frage an den Auftraggeber" als Aufforderung zum direkten Geschäftsabschluss, Eigenwerbung oder Aufforderung zur Kontaktaufnahme zwecks Umgehung von edagobert. Ein Mitglied, das über mehrere Mitgliedskonten verfügt, kann auch hinsichtlich dieser Mitgliedskonten gesperrt werden. Eine Kündigung des Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen ist jederzeit sowohl durch das Mitglied über service@edagobert.com als auch durch edagobert selbst möglich, nicht jedoch während eines noch nicht abgeschlossenen Vertrages über Leistungen oder Produkte zwischen Mitgliedern.

§ 6 Bewertungen
Die Mitglieder sind untereinander verpflichtet, sich bei Vertragsabschluss von der Richtigkeit der angegebenen Daten selbst zu überzeugen. edagobert richtet hierzu ein Bewertungssystem ein, mit dem die Zuverlässigkeit anderer Mitglieder bewertet werden soll. Zugelassen sind nur Bewertungen, die sich auf die Nutzung der edagobert - Website beziehen. Falsche Bewertungen führen zu einer sofortigen, endgültigen Sperre. Bewertungen sind sachlich zu halten. Unsachliche Bewertungen führen zumindest zu einer vorläufigen, im wiederholten Fall jedenfalls zu einer endgültigen Sperre. Bewertungen, die nicht mit der Vertragsabwicklung im direkten Zusammenhang stehen, sind verboten. Im Falle fehlerhafter Bewertungen bleibt den Mitgliedern das Recht zivilrechtlicher Auseinandersetzungen ausdrücklich vorbehalten. edagobert überprüft die Bewertungen ausdrücklich nicht und übernimmt hierfür keine Haftung.

§ 7 Verbotene Aufträge
Sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer ist es verboten, Aufträge, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen, einzustellen oder diesbezüglich zu bieten, sowie weiters Aufträge einzustellen oder diesbezüglich zu bieten, ohne hierfür über die erforderlichen (öffentlich-rechtlichen) Genehmigungen zu verfügen. Die Einhaltung aller gesetzlichen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen, sozial-rechtlichen und finanz-rechtlichen Vorschriften wird seitens edagobert nicht überprüft. Die Prüfung obliegt dem jeweiligen Vertragspartner. Die Nutzung der edagobert - Website für jede über die ausgeschriebenen Leistungen oder Produkte hinausgehende Werbung des Mitglieds, sei sie zulässig oder unzulässig, ist verboten. Für die Einhaltung von Honorarordnungen, soweit diese Mindestbeträge vorsehen, ist der jeweilige Auftragnehmer selbst verantwortlich. Die Nichteinhaltung derartiger Honorarordnungen kann zu einer jederzeitigen Sperre führen. edagobert trifft weder eine Überwachungs- noch eine Überprüfungspflicht und übernimmt hierfür keine Haftung.

§ 8 Datenaustausch
Bei Vertragsabschluss zwischen zwei Mitgliedern teilt edagobert die zur Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit, übernimmt aber keine Haftung, insbesondere nicht für falsche oder unvollständige Angaben, Schreibfehler, versehentlich doppelt eingestellte Aufträge oder falsch eingestellte Aufträge. Insoweit haftet der Anbieter allein. Der abzugebende Angebotspreis versteht sich als Endpreis einschließlich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Es ist Mitgliedern verboten, die Daten des jeweiligen Vertragspartners weiterzugeben, gleichgültig mit welchem Motiv oder zu welchem Zweck, ausgenommen der Vertragspartner willigt zuvor schriftlich der Weitergabe der Daten ein.

II. Vertragsabschluss
§ 1 Zustandekommen eines Vertrages bei Online-Ausschreibungen

Durch das Annehmen eines Angebotes durch den Einsteller kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

Vertragsschluss und Erfüllung bei den über edagobert vergebenen Aufträgen richten sich nach allgemeinem Vertragsrecht. So ist insbesondere die Auflösung eines ggf. geschlossenen Vertrages nur bei Vorliegen der einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

 

Gebote und Angebote auf einen bei edagobert eingestellten Auftrag dürfen während der Dauer der Auktion ausschließlich über edagobert abgegeben werden. Die Mitglieder verpflichten sich, dem Auftraggeber keine Angebote zur Ausführung des Auftrags außerhalb von edagobert zu übermitteln.

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Als Gebot ist jeweils der Betrag anzugeben, den der Bieter dem Auftraggeber für die Ausführung des Auftrages tatsächlich in Rechnung zu stellen beabsichtigt. Die Abgabe von fingierten Geboten mit dem Ziel, die Nutzungsgebühren zu vermindern, ist untersagt. Hierzu zählt auch die Stückelung von Aufträgen mit einem festen Gesamtvolumen in kleinere Einzelheiten wie z. B. die Ausschreibung von Flächenarbeiten "pro Quadratmeter" oder "pro Arbeitstag". edagobert weist darauf hin, dass ein solches Verhalten als Betrug strafbar sein kann.

 

An ein auf edagobert eingestelltes Gebot bleibt der Bieter für einen Zeitraum von vier Wochen über das Ausschreibungsende hinaus gebunden.



Ein Vertrag über Leistungen oder Produkte kommt stets ausschließlich zwischen den Mitgliedern zustande, nie aber mit edagobert, sodass edagobert frei von sämtlichen Pflichten und Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit solchen Verträgen ist. edagobert ist ausschließlich Ankünder der ausgeschriebenen Leistungen oder Produkte und damit weder Partner von Verträgen über diese Leistungen oder Produkte noch deren Vermittler, zumal edagobert bloß die Ankündigungsplattform für die Mitglieder zur Verfügung stellt.

§ 2 Option „Sofortauftrag“
Der Auftraggeber kann jederzeit - also auch vor Ende der Ausschreibungsfrist - einen Vertragspartner aus den abgegebenen Angeboten auswählen. Der Vertrag kommt dann umgehend zwischen den Mitgliedern zustande und es gilt das zuvor zu II. § 1 Ausgeführte sinngemäß.

III. Haftung
§ 1 Haftungsfreistellung

1.        Das Mitglied stellt edagobert hinsichtlich sämtlicher Ansprüchen frei sowie schad- und klaglos, die seitens anderer Mitglieder oder sonstiger Dritter gegenüber edagobert aufgrund behaupteter Rechtsverletzungen oder aus sonstigen Gründen geltend gemacht werden, und zwar insbesondere hinsichtlich eingestellter Aufträge, deren Inhalt, deren Darstellung sowie der entsprechenden Bewertung. Sollte edagobert auf Schadenersatz, Unterlassung oder sonst worauf auch immer in Anspruch genommen werden, übernimmt das Mitglied im Innenverhältnis sämtliche Ansprüche einschließlich der Kosten notwendiger und zweckmäßiger Rechtsverfolgung für sämtliche Instanzen.

2.        Gegenüber Mitgliedern haftet edagobert nur nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, generell aber, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Abweichendes vorgesehen ist, in jedem Schadensfall stets nur bei Vorsatz oder krasser Fahrlässigkeit, wobei ein etwaiges Verschulden eines Mitarbeiters oder Gesellschafters auch nur in diesem Umfang edagobert zugerechnet werden kann. Darüber hinaus besteht keine Haftung für den Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden sowie nie für entgangenen Gewinn und sonstige Aufwendungen.

§ 2 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem mit edagobert begründeten (Nutzungs-)Vertragsverhältnis, und zwar auch nach seiner Beendigung, einschließlich von Streitigkeiten über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt die ausschließliche Zuständigkeit des in Handelssachen für 1010 Wien sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Auf dieses (Nutzungs-) Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtübereinkommens sowie unter Ausschluss von Normen, die auf ausländisches Recht verweisen, anzuwenden.

§ 3 Kommunikation
Die Erklärungen zwischen den Mitgliedern und edagobert erfolgen grundsätzlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Schriftform ist zulässig, wobei die postalische Anschrift sowie die E-Mail-Adresse eines Mitgliedes von diesem zu aktualisieren ist. Für edagobert gilt die jeweils zuletzt bekannte postalische Anschrift oder E-Mail-Adresse des Mitgliedes in der Datenbank. An diese Anschrift bzw. Adresse verschickte Erklärungen gelten dem Mitglied als zugegangen.

§ 4 Schlussbestimmungen
Sollten Teile des mit edagobert begründeten (Nutzungs-)Vertragsverhältnisses einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung ist durch eine neue zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Regelung weitestgehend entspricht. Kann sich eine Vertragspartei aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht auf eine Vertragsbestimmung berufen, so gilt das auch für die andere Vertragspartei.

Stand 2008