|
Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor
Nutzung der Seite edagobert.at aufmerksam durch.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Transaktionen dieser Seite
gültig und sind insbesondere auf jedes aus oder im Zusammenhang mit dieser
Seite begründete (Nutzungs-)Vertragsverhältnis mit edagobert anzuwenden.
|
|
easystaff Personaldienstleistungen GmbH
Heiligenstädter Lände 11/11A
1190 Wien
FN 215589v
ATU 5323200
in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet als „edagobert“:
|
|
I. Allgemeine Bedingungen
§ 1 Ankündigungsplattform
Die edagobert - Website ist eine virtuelle Ankündigungsplattform, auf der
angemeldete Mitglieder Leistungen, insbesondere Werkleistungen, und Produkte
ausschreiben können, soweit diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Eine Verpflichtung zur
Überprüfung durch edagobert besteht ebenso wenig wie eine Haftung seitens
edagobert hierfür. Bei Kenntnis von Gesetzesverstößen behält sich edagobert
vor, die zuständigen Behörden unaufgefordert zu informieren. edagobert selbst
ist Ankünder der ausgeschriebenen Leistungen oder Produkte und wird nie
Partner von Verträgen über diese Leistungen oder Produkte, die sohin stets
nur zwischen den Mitgliedern abgeschlossen werden.
|
|
§ 2 Anmeldung der Vertragspartner
- Private oder gewerbliche Auftraggeber und
Auftragnehmer melden sich zunächst als Mitglied bei edagobert an und
erhalten ein nicht übertragbares Mitgliedskonto. Mit der Anmeldung
erfolgt die Zustimmung zu den und die Unterwerfung unter die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung kommt zwischen edagobert und dem
Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der Website zustande. Anmeldungen
werden nur von volljährigen, natürlichen Personen oder juristischen Personen
des in- und ausländischen Rechts angenommen. Der Nachweis über eine
entsprechende Registereintragung kann von edagobert sowohl bei
natürlichen als auch bei juristischen Personen gefordert werden.
Anzugeben sind die vollständigen Namensbezeichnungen, eine postalische
Anschrift, eine Telefonnummer sowie eine gültige E-Mail-Adresse. Die
E-Mail-Adresse als Name reicht nicht aus.
- Auftragnehmer sind zur Annahme entsprechender
Aufträge und zur Abgabe entsprechender Gebote nur dann berechtigt, wenn
sämtliche hierfür erforderlichen (öffentlich-rechtlichen) Genehmigungen,
insbesondere eine für den entsprechenden Bereich ausgestellte
Gewerbeanmeldung vorliegen und diese Gewerbeanmeldung auf Verlangen von
edagobert per Telefax zur Verfügung gestellt wird. edagobert überprüft
stichprobenartig die Gewerbeberechtigung, ohne hierzu eine Verpflichtung
oder Haftung zu übernehmen.
- Mitglieder, die ihren Gewerbeschein an edagobert
schicken und damit ihre unternehmerische und fachliche Qualifikation
nachweisen, werden als „geprüfte Mitglieder“ mit einem speziellen
Zeichen geführt.
- Bei der Anmeldung wählen Auftragnehmer und
Auftraggeber einen noch nicht vergebenen Mitgliedsnamen und ein
Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail-Adresse, einer
Internet-Adresse oder einem geschützten Firmen- oder Markennamen,
-zeichen oder Ähnlichem bestehen, sofern zur Führung eines solchen
Namens, Zeichens, etc. keine Berechtigung besteht. edagobert behält sich
vor, im Zweifelsfall den Nachweis der Berechtigung der Führung eines bestimmten
Namens, Zeichens, etc. zu verlangen, ohne hierzu eine Verpflichtung oder
Haftung zu übernehmen.
- edagobert behält sich vor, Mitglieder
bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder nach
vorheriger Abmahnung oder - im Falle eklatanter Verstöße - auch ohne
Abmahnung von der Teilnahme auszuschließen. edagobert verpflichtet sich,
Passwörter und sonstige Daten nur an hierzu berechtigte Dritte, wie
insbesondere dem Schutzverband und der Wirtschaftskammer zur Kontrolle
der Gewerbeberechtigungen, herauszugeben.
|
|
§ 3 Grundlagen des Nutzungsvertrages
edagobert ist lediglich verpflichtet, die Website zur Nutzung zur Verfügung
zu stellen, soweit eine Datenprüfung, Bewertung und die Zahlungsmoral es für
unbedenklich erscheinen lassen. Zeitweilige Funktionseinschränkungen
berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche gegenüber
edagobert, insbesondere nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
sowie zur Minderung oder Nachbesserung oder Erstattung von Gebühren und
sonstigen Auslagen. Dies gilt auch für die zeitweise Einschränkung der
Serververfügbarkeit aufgrund notwendiger oder nützlicher Wartungsarbeiten
oder im Falle eines von edagobert nicht zumindest krass fahrlässig oder
vorsätzlich verschuldeten Stromausfalls, Netzausfalls oder höherer Gewalt.
|
|
§ 4 Gebühren
Die Gebühren sind der Gebühreninformation auf der Startseite www.edagobert.at
zu entnehmen.
Die Vertragsabschlussgebühr fällt beim Auftragnehmer an, sobald er als
Vertragspartner vom Auftraggeber ausgewählt wird, womit der Vertrag als
abgeschlossen gilt. Die Gebühr muss von vornherein mit einkalkuliert werden.
Das Einstellen von Aufträgen ist für das Mitglied kostenlos. Zusatzoptionen
zur Erhöhung der Aufmerksamkeit (z.B. „Titel fett“ oder die Listung in „Top
Ausschreibung“) sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren sind der
aktuellen Gebühreninformation, die über die Startseite abrufbar ist, zu
entnehmen.
Die Gebühren werden per Rechnung geltend gemacht. Die Rechnung wird
elektronisch zum Selbstausdruck übermittelt und ist der Rechnungsbetrag
binnen 5 Tagen einlangend auf das angegebene Konto zu überweisen. Allfällige
Überweisungsgebühren trägt der Überweiser. Bei Zahlungsverzug gelten 12 %
Zinsen p.a. sowie die Tragung der Kosten für Mahnung und Inkasso,
insbesondere der Kosten eines Inkassobüros sowie eines anwaltlichen
Einschreitens, als vereinbart.
Für etwaige Aufwendungen des Mitglieds übernimmt edagobert keine Haftung.
|
|
§ 5 Sperrung, Widerruf, Kündigung
Bei Verletzung gesetzlicher Vorschriften, der Rechte Dritter, der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder bei konkretem Verdacht des Versuches strafbarer
Handlungen behält sich edagobert vor, Mitglieder vorläufig oder endgültig zu
sperren. Eine endgültige Sperre erfolgt insbesondere im Falle wiederholter
negativer Bewertungen, bei Verwendung falscher oder unvollständiger Adressen,
im Falle unzulässiger Übertragung eines Mitgliedskontos oder bei Missbrauch
entsprechender Leistungen, weiters bei Missbrauch der Funktion „Frage an den
Auftraggeber" als Aufforderung zum direkten Geschäftsabschluss,
Eigenwerbung oder Aufforderung zur Kontaktaufnahme zwecks Umgehung von
edagobert. Ein Mitglied, das über mehrere Mitgliedskonten verfügt, kann auch
hinsichtlich dieser Mitgliedskonten gesperrt werden. Eine Kündigung des
Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen ist jederzeit sowohl durch das
Mitglied über service@edagobert.com als auch durch edagobert selbst möglich,
nicht jedoch während eines noch nicht abgeschlossenen Vertrages über
Leistungen oder Produkte zwischen Mitgliedern.
|
|
§ 6 Bewertungen
Die Mitglieder sind untereinander verpflichtet, sich bei Vertragsabschluss
von der Richtigkeit der angegebenen Daten selbst zu überzeugen. edagobert
richtet hierzu ein Bewertungssystem ein, mit dem die Zuverlässigkeit anderer
Mitglieder bewertet werden soll. Zugelassen sind nur Bewertungen, die sich
auf die Nutzung der edagobert - Website beziehen. Falsche Bewertungen führen
zu einer sofortigen, endgültigen Sperre. Bewertungen sind sachlich zu halten.
Unsachliche Bewertungen führen zumindest zu einer vorläufigen, im
wiederholten Fall jedenfalls zu einer endgültigen Sperre. Bewertungen, die
nicht mit der Vertragsabwicklung im direkten Zusammenhang stehen, sind
verboten. Im Falle fehlerhafter Bewertungen bleibt den Mitgliedern das Recht
zivilrechtlicher Auseinandersetzungen ausdrücklich vorbehalten. edagobert
überprüft die Bewertungen ausdrücklich nicht und übernimmt hierfür keine
Haftung.
|
|
§ 7 Verbotene Aufträge
Sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer ist es verboten, Aufträge,
die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen,
einzustellen oder diesbezüglich zu bieten, sowie weiters Aufträge
einzustellen oder diesbezüglich zu bieten, ohne hierfür über die
erforderlichen (öffentlich-rechtlichen) Genehmigungen zu verfügen. Die
Einhaltung aller gesetzlichen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen,
sozial-rechtlichen und finanz-rechtlichen Vorschriften wird seitens edagobert
nicht überprüft. Die Prüfung obliegt dem jeweiligen Vertragspartner. Die
Nutzung der edagobert - Website für jede über die ausgeschriebenen Leistungen
oder Produkte hinausgehende Werbung des Mitglieds, sei sie zulässig oder
unzulässig, ist verboten. Für die Einhaltung von Honorarordnungen, soweit
diese Mindestbeträge vorsehen, ist der jeweilige Auftragnehmer selbst
verantwortlich. Die Nichteinhaltung derartiger Honorarordnungen kann zu einer
jederzeitigen Sperre führen. edagobert trifft weder eine Überwachungs- noch
eine Überprüfungspflicht und übernimmt hierfür keine Haftung.
|
|
§ 8 Datenaustausch
Bei Vertragsabschluss zwischen zwei Mitgliedern teilt edagobert die zur
Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit, übernimmt aber keine Haftung,
insbesondere nicht für falsche oder unvollständige Angaben, Schreibfehler,
versehentlich doppelt eingestellte Aufträge oder falsch eingestellte
Aufträge. Insoweit haftet der Anbieter allein. Der abzugebende Angebotspreis
versteht sich als Endpreis einschließlich der jeweils gültigen, gesetzlichen
Umsatzsteuer. Es ist Mitgliedern verboten, die Daten des jeweiligen
Vertragspartners weiterzugeben, gleichgültig mit welchem Motiv oder zu
welchem Zweck, ausgenommen der Vertragspartner willigt zuvor schriftlich der
Weitergabe der Daten ein.
|
|
II.
Vertragsabschluss
§ 1 Zustandekommen eines Vertrages bei Online-Ausschreibungen
Durch
das Annehmen eines Angebotes durch den Einsteller kommt ein verbindlicher
Vertrag zustande.
Vertragsschluss
und Erfüllung bei den über edagobert vergebenen Aufträgen richten sich nach
allgemeinem Vertragsrecht. So ist insbesondere die Auflösung eines ggf.
geschlossenen Vertrages nur bei Vorliegen der einschlägigen gesetzlichen
Voraussetzungen möglich.
Gebote
und Angebote auf einen bei edagobert eingestellten Auftrag dürfen während der
Dauer der Auktion ausschließlich über edagobert abgegeben werden. Die Mitglieder
verpflichten sich, dem Auftraggeber keine Angebote zur Ausführung des
Auftrags außerhalb von edagobert zu übermitteln.
;
Als
Gebot ist jeweils der Betrag anzugeben, den der Bieter dem Auftraggeber für die Ausführung des Auftrages tatsächlich in Rechnung zu stellen beabsichtigt. Die
Abgabe von fingierten Geboten mit dem Ziel, die Nutzungsgebühren zu
vermindern, ist untersagt. Hierzu zählt auch die Stückelung von Aufträgen mit
einem festen Gesamtvolumen in kleinere Einzelheiten wie z. B. die Ausschreibung
von Flächenarbeiten "pro Quadratmeter" oder "pro
Arbeitstag". edagobert weist darauf hin, dass ein solches Verhalten als
Betrug strafbar sein kann.
An
ein auf edagobert eingestelltes Gebot bleibt der Bieter für einen Zeitraum
von vier Wochen über das Ausschreibungsende hinaus gebunden.
Ein Vertrag über Leistungen oder Produkte kommt stets ausschließlich zwischen
den Mitgliedern zustande, nie aber mit edagobert, sodass edagobert frei von
sämtlichen Pflichten und Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit solchen
Verträgen ist. edagobert ist ausschließlich Ankünder der ausgeschriebenen
Leistungen oder Produkte und damit weder Partner von Verträgen über diese
Leistungen oder Produkte noch deren Vermittler, zumal edagobert bloß die
Ankündigungsplattform für die Mitglieder zur Verfügung stellt.
|
|
§ 2 Option „Sofortauftrag“
Der Auftraggeber kann jederzeit - also auch vor Ende der Ausschreibungsfrist
- einen Vertragspartner aus den abgegebenen Angeboten auswählen. Der Vertrag
kommt dann umgehend zwischen den Mitgliedern zustande und es gilt das zuvor
zu II. § 1 Ausgeführte sinngemäß.
|
|
III.
Haftung
§ 1 Haftungsfreistellung
1.
Das
Mitglied stellt edagobert hinsichtlich sämtlicher Ansprüchen frei sowie
schad- und klaglos, die seitens anderer Mitglieder oder sonstiger Dritter
gegenüber edagobert aufgrund behaupteter Rechtsverletzungen oder aus
sonstigen Gründen geltend gemacht werden, und zwar insbesondere hinsichtlich
eingestellter Aufträge, deren Inhalt, deren Darstellung sowie der
entsprechenden Bewertung. Sollte edagobert auf Schadenersatz, Unterlassung
oder sonst worauf auch immer in Anspruch genommen werden, übernimmt das
Mitglied im Innenverhältnis sämtliche Ansprüche einschließlich der Kosten
notwendiger und zweckmäßiger Rechtsverfolgung für sämtliche Instanzen.
2.
Gegenüber
Mitgliedern haftet edagobert nur nach Maßgabe der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, generell aber, soweit in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht Abweichendes vorgesehen ist, in jedem Schadensfall
stets nur bei Vorsatz oder krasser Fahrlässigkeit, wobei ein etwaiges
Verschulden eines Mitarbeiters oder Gesellschafters auch nur in diesem Umfang
edagobert zugerechnet werden kann. Darüber hinaus besteht keine Haftung für
den Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden sowie nie für entgangenen
Gewinn und sonstige Aufwendungen.
|
|
§ 2 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem mit edagobert
begründeten (Nutzungs-)Vertragsverhältnis, und zwar auch nach seiner
Beendigung, einschließlich von Streitigkeiten über sein Bestehen oder
Nichtbestehen, gilt die ausschließliche Zuständigkeit des in Handelssachen
für 1010 Wien sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Auf dieses (Nutzungs-)
Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss
des UN-Kaufrechtübereinkommens sowie unter Ausschluss von Normen, die auf
ausländisches Recht verweisen, anzuwenden.
|
|
§ 3 Kommunikation
Die Erklärungen zwischen den Mitgliedern und edagobert erfolgen grundsätzlich
auf elektronischem Wege per E-Mail. Schriftform ist zulässig, wobei die
postalische Anschrift sowie die E-Mail-Adresse eines Mitgliedes von diesem zu
aktualisieren ist. Für edagobert gilt die jeweils zuletzt bekannte
postalische Anschrift oder E-Mail-Adresse des Mitgliedes in der Datenbank. An
diese Anschrift bzw. Adresse verschickte Erklärungen gelten dem Mitglied als
zugegangen.
|
|
§ 4 Schlussbestimmungen
Sollten Teile des mit edagobert begründeten (Nutzungs-)Vertragsverhältnisses
einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Eine unwirksame
Regelung ist durch eine neue zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der
weggefallenen Regelung weitestgehend entspricht. Kann sich eine
Vertragspartei aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht auf eine
Vertragsbestimmung berufen, so gilt das auch für die andere Vertragspartei.
|
|
Stand
2008
|